Prophylaxe beim Kind

Meine Zähne sind mir eine Frage wert!

Die Kinderbehandlung beim Zahnarzt wandelt sich von der Behandlung zur Vorbeugung. Die gesetzlichen Krankenkassen engagieren sich für Kinder vom dritten bis zum sechsten Lebensjahr in Frühuntersuchungsprogrammen.

Vom sechsten bis 18. Lebensjahr haben Kinder und Jugendliche neben den routinemäßigen Kontrolluntersuchungen Anspruch auf Individualprophylaxe. Diese prophylaktischen Leistungen umfassen Versiegelungen, Zahnpflegeunterweisungen und Fluoridierungen zum Schutz der Zähne.

Neben den individualprophylaktischen Maßnahmen gibt es die Gruppenprophylaxe in den Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten und Schule. Hier hängt der Erfolg häufig sehr stark vom Engagement der Betreuungspersonen ab. Es wird versucht, durch Reihenuntersuchungen die schlimmsten Erkrankungsfälle zu erfassen und die Eltern aufzufordern, das Kind einer zahnärztlichen Behandlung zuzuführen. Die Kosten für die gruppenprophylaktischen Maßnahmen werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.