Rund um den Zahn ... Weisheitszahn Entfernung

Weisheitszahnentfernung

Indikation - Warum:
Den hintersten Backenzahn, von der Mitte aus gezählt der achte, nennt man Weisheitszahn. Menschen werden in den letzten Jahrtausenden immer größer, die Kiefer werden aber immer kleiner. Es besteht also ein Missverhältnis zwischen Kiefergröße und Platzbedarf der Zähne. Deshalb müssen die Weisheitszähne heutzutage häufig entfernt werden.

Was heißt Verlagerung?
Es gibt Weisheitszähne, die genügend Platz haben und sogar ein Leben lang erhalten werden können. Haben sie nicht genügend Platz, dann sind sie verlagert. Man unterscheidet Verlagerungen, bei denen die Zähne vollständig von Knochen umgeben sind von teilweisen Verlagerungen, wobei die Zähne teilweise in die Mundhöhle hineinragen.

Wann müssen Weisheitszähne entfernt werden?
Bei teilweiser Verlagerung im hinteren Kieferbereich wird die Mundhygiene wesentlich erschwert, Karies und später Zahnmarkentzündungen sind häufig die Folge.
Der Platzmangel kann beim Durchbruch der Weisheitszähne zu Entzündungen und Abszessbildung führen. In diesem Zusammenhang werden die Nachbarzähne langfristig häufig durch Karies beschädigt und/oder aus ihrer Stellung verdrängt. Auch Zysten (Hohlraumbildungen) kommen bei Weisheitszähnen häufiger vor. Aus zahnärztlicher Sicht ist die Versorgung der Nachbarzähne bei vorhandenen Weisheitszähnen schwieriger und auch riskanter, so daß hierüber aufgeklärt werden muß. Ob die Weisheitszähne für den häufig vorkommenden Engstand der Zähne verantwortlich sind, ist heute umstritten. Wenn allerdings absehbar ist, daß die Weisheitszähne keinen Platz im Kiefer haben und die Entfernung in absehbarer Zeit notwendig wird, nimmt man die Weisheitszahnentfernung ab dem Alter von ca. 12 bis 13 Jahren vor - sofern die Backenzähne langfristig erhaltungsfähig sind. Die knöcherne Ausheilung ist dann in aller Regel beinahe vollständig. Bei späteren Entfernungen erhöht sich die Komplikationsrate deutlich und die Ausheilung ist praktisch immer eine mehr oder weniger ausgeprägte Defektheilung, die den verbleibenden letzten Backenzahn nicht selten im Bereich des hinteren Zahnhalteapparats gefährdet.
In jedem Fall bleibt die Entscheidung für oder gegen die Weisheitszahnentfernung immer eine Einzelfallentscheidung, bei der Für und Wider von allen Beteiligten abgewogen werden müssen.

Die Operation:
Die Operation erfolgt üblicherweise ambulant in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie, meist bei ein bis zwei Weisheitszähnen), kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch in Allgemeinnarkose vorgenommen werden (häufig bei drei bis vier Weisheitszähnen). Die Entfernung erfolgt entweder durch einfache übliche Zahnentfernung oder durch einen operativen Eingriff. In diesem Fall wird der Weisheitszahn nach "Abklappen" der Schleimhaut soweit operativ freigelegt, daß dieser - meist nach Trennung in zwei oder mehr Teile - entfernt werden kann.
Der Wundverschluß erfolgt über Nähte, die 5 bis 7 Tage später entfernt werden. Auflösende Fäden werden nur in Ausnahmefällen verwandt.

Komplikationen:

Allgemein:
Schmerzen, Blutergüsse, Entzündungen und Wundheilungsstörungen können bei jedem operativen Eingriff auftreten. Gegebenenfalls wird dann eine darauf abgestimmte Nachbehandlung notwendig.

Speziell: Die Hauptkomplikation im Oberkiefer ist die Eröffnung der Kieferhöhle. In dieser Situation wird die Schleimhaut dann speicheldicht verschlossen. Die entsprechenden nachoperativen Verhaltensregeln teilt Ihnen der Behandler mit.

Im Unterkiefer steht die Gefährdung des Unterkiefernerven, der halbseitig die Zähne und die Unterlippe versorgt, im Vordergrund. Zumindest vorübergehende Gefühlsstörungen der Unterlippe sowie der Zähne können in vielen Situationen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Gefühls- und Geschmackstörungen der Zunge kommen vor, sind jedoch sehr selten. Extrem selten sind Knocheneiterungen und Unterkieferbrüche. Diese Probleme sind allerdings äußerst seltenen Situationen vorbehalten.

Kleine Wurzelspitzen können bei voll ausgebildeten Weisheitszähnen im Erwachsenenalter abbrechen. In der Regel werden diese entfernt. Wenn Nachbarstrukturen gefährdet sind, können sie jedoch auch belassen werden. Nicht zuletzt können bei umfangreichen operativen Entfernungen auch die Nachbarzähne geschädigt werden.

Achtung: Sie sollten dem behandelnden Operateur unbedingt Ihre Medikamente, insbesondere Medikamente, die die Blutgerinnung hemmen (wie Marcumar und ASS) mitteilen. Das gleiche gilt für Herz-Kreislauferkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, Infektionskrankheiten und Allergien. Dazu ist selbstverständlich auch die Frage der Schwangerschaft sowie der Mißbrauch von Alkohol und Nikotin zu besprechen.

Vor dem Eingriff können Sie sich völlig normal in Bezug auf Essen und Trinken verhalten.

Nach der Operation sollten Sie nicht selbst aktiv am Straßenverkehr teilnehmen und sich lieber abholen lassen. Über alle weiteren Maßnahmen wird Sie der Operateur aufklären.
(Der, Mai 2002)