Rund um den Zahn ... Brücken

 

Die fertige Brücke wird fest zementiert und kann nicht herausgenommen werden.
Eine Brücke bedarf der speziellen Pflege durch den Patienten. Hilfreich sind Superfloss und Interdentalbürstchen.
 

Brücken – die klassische Lösung für kleine Zahnlücken

Brücken dienen dem Ersatz von einzelnen verloren gegangenen Zähnen. Die neben der Zahnlücke stehenden Zähne werden zur Aufnahme der Pfeilerkronen beschliffen (präpariert).Die Pfeilerzähne müssen noch genügend stabile Zahnsubstanz aufweisen und noch ausreichend im Kieferknochen verankert sein, um die zusätzlichen Belastungen verkraften zu können. Notwendige Vorbehandlungen, wie Kariestherapie, Wurzelfüllungen oder Zahnfleischbehandlung müssen vor Präparation der Zähne durchgeführt werden.

Der Ablauf der Behandlung ist analog zum Vorgehen bei der Anfertigung von einzelnen Zahnkronen. Die Pfeilerzähne werden beschliffen, es wird ein exakter Abdruck genommen, der mit Gips ausgegossen wird. Zur besseren Einpassung in die Funktion des Gebisses können funktionstherapeutische Maßnahmen angezeigt sein. Für Zeit der Herstellung im zahntechnischen Labor erhält der Patient ein Kunststoffprovisorium, das leichten Kaubelastungen durchaus standhält.

Risiken
Die zu überspannenden Zahnlücken dürfen für einen Brückenersatz aus verschiedenen Gründen nicht zu groß sein. Besonders im Unterkieferseitenzahnbereich kann es bei zu langen Brückenspannen leicht zu Misserfolgen, wie Ablösung der Brücke von den Pfeilerzähnen kommen. Dieses Vorkommnis bleibt häufig lange unerkannt und der Zahn unter der gelösten Krone fault dann zügig weg.

Brücke oder Implantat??
Die Wertigkeit der Pfeilerzähne muss im Vorfeld kritisch beurteilt werden. Gerade wurzelbehandelte kleine Backenzähne haben als Brückenpfeiler häufig eine eingeschränkte Prognose. Andererseits vermindert statistisch gesehen das Beschleifen eines naturgesunden Zahn dessen Überlebenszeit. Das Alter, der Gesundheitszustand des Patienten und die Langzeitprognose der Pfeilerzähne müssen kritisch gegenüber der Anwendung von Implantaten abgewogen werden. Implantate an der Stelle des verlorengegangenen Zahnes schonen die Nachbarzähne und erhöhen deren Überlebenszeit, verursachen aber im Moment höhere Kosten. Diese Thematik sollte in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit dem behandelnden Zahnarzt individuell erörtert werden.

 

 

Verschiedene Ausführungen von Zahnbrücken
Brücken benötigen ein ausreichend festes und bruchsicheres Basismaterial. Klassischerweise kommt hier Metall, in den meisten Fällen Gold, zum Einsatz. In Bezug auf die Verblendungen gelten alle Vorgaben, die auch bei den Kronen Anwendung finden. Regelversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse ist die teilverblendete Brücke im Oberkiefer bis zu den Zähnen 5 und im Unterkiefer bis zu den Zähnen 4.
teilverblendete Brücke
Seit kurzer Zeit können Brücken mit kleinen Spannen auch mit Gerüsten aus Hochleistungskeramik (Zirkon) hergestellt werden. Manche Patienten möchten grundsätzlich auf die Anwendung von Metall verzichten. Zirkongerüste bieten eine sehr gute Ästhetik durch bessere Transparenz, außerdem entstehen keine dunklen Schatten mehr am Kronenrand. Im Beratungsgespräch mit dem behandelnden Zahnarzt soll erwogen werden, ob die geometrischen Voraussetzungen für die Anwendung solcher Materialien gegeben sind. Es muss genügend Platz für die neuen Materialien vorhanden sein. Werden Gerüste aus Hochleistungskeramik zu gering dimensioniert, kann es zum Bruch der Brücke und damit zum Misserfolg kommen.

Zirkongerüst für Zahnbrücke

 

Vollverblendungen sind auf der Basis von Metall oder Hochleistungskeramik(Zirkon) möglich und werden normalerweise in Keramik ausgeführt. Voraussetzung ist, dass die betreffenden Zähne so stark beschliffen werden können, dass ausreichend Platz für diese Gerüst-Verblendkombination vorhanden ist. Ebenfalls sind Kombinationen denkbar: Vollverblendungen im vorderen Bereich und unverblendeten Brückenbestandteilen in hinteren Zahnbereich
 
 
 
vollverblendete Brücke auf dem Modell
Voll- und teilverblendete Anteile einer Brücke
Zirkonfrontzahnbrücke ohne dunkle Schatten am Kronenrand
 

 

Festzuschüsse
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei zahnprothetischer Behandlung je nach Zahnbefund einen Festzuschuss. Der Patient kann im Gespräch mit seinem behandelnden Zahnarzt dann entscheiden, ob er seine Zahnlücke mit einer Brücke oder lieber mit einem Implantat schließen lassen will, oder wie weit er seine Brücke verblenden lassen will oder ob die Brücke aus Vollkeramik gefertigt werden soll. Der Zahnarzt informiert seinen Patienten über die Höhe des zu erwartenden Festzuschuss und welche Kosten darüber hinaus, vom Patienten selbst getragen werden müssen.

Auch privatversicherte Patienten sollten im Vorfeld einer prothetischen Behandlung ihrer Versicherung oder Beihilfestelle einen Heil- und Kostenplan vorlegen. Auch die Beihilfe und manche privaten Kostenversicherungen schränken die Kostenerstattungen für Verblendungen in hinteren Backenzahnbereich ein.