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Kronen – Schutz für große Zahndefekte
Neben der Behebung ausgedehnter Zahndefekte können Kronen auch zu Verankerung von Zahnersatz herangezogen werden. Einerseits können Kronen als Brückenverankerung dienen oder herausnehmbarer Zahnersatz wird durch Kronen (häufig Doppelkronen/ Teleskopkronen) befestigt. Voraussetzung ist natürlich, dass die überkronten Zähne eine stabile Wurzel aufweisen, die ausreichend im Knochen verankert ist, um die auftretenden Kaukräfte auch aufnehmen zu können. Kronen wurden klassischerweise aus Metall, vorzugsweise auf Gold gefertigt. Während Goldkronen in manchen Kulturen als Zeichen von Reichtum galten, wollen die Patienten hier und heute doch eher Kronen, die nicht auffallen, also zahnfarben aussehen. Die Zahntechnik hat gewaltige Fortschritte gemacht, so dass Zahnärzte heute sehr natürlich aussehende Kronen anbieten können.
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Teilkronen Teilkronen ersetzen üblicherweise die komplette Kaufläche und die Bereiche zwischen den Zähnen, also die Zahnbereiche, die am ehesten von Karies infiziert werden. |
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Die klassische Goldteilkrone ist äußerst haltbar und sehr gut verträglich für das umgebende Zahnfleisch. Eine Goldteilkrone kann durch einfaches Zementieren befestigt werden. Im nicht oder wenig sichtbaren Bereich ist die Goldteilkrone eine empfehlenswerte Zahnversorgung. Bei der betreffenden Indikation ist die Goldteilkrone die Regelversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. | |
| Goldteilkrone | ||
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Die Keramikteilkrone bietet eine überlegene Ästhetik und kann dem natürlichen Zahn sehr gut angepasst werden. Sie ist komplett aus Keramik gefertigt und muss relativ aufwändig adhäsiv (klebetechnisch) im vorbereiteten Zahn befestigt werden. Ausladende Keramikanteile, die nicht von Zahnsubstanz unterstützt sind, können bei ungünstigen Belastungsverhältnissen bruchgefährdet sein, da die Keramik ein zwar hartes aber auch sprödes Material ist. Der Zahnarzt muss entscheiden, ob eine Keramikteilkrone im individuellen Fall angezeigt ist. Der erhöhte Herstellungs- und Behandlungsaufwand bedingt den relativ hohen Preis einer solchen Zahnversorgung. | |
| Keramikteilkrone | ||
Vollkronen Wenn Vollkronen erforderlich sind, wird der Zahn zirkulär komplett beschliffen. Weist der Zahn größere Defekte auf, werden diese mit einem entsprechenden Aufbaumaterial gefüllt. Die Präparationsgrenze liegt in Höhe des Zahnfleischrandes, im sichtbaren Bereich leicht darunter; sie sollte deutlich erkennbar sein, damit der Zahntechniker am späteren Modell genau erkennen kann, wie weit die künstliche Zahnkrone ausgedehnt sein soll. |
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Die Vollgoldkrone ist die einfachste Kronenform, die bei gutem Randschluss den Zahn optimal schützt und seine Kaufunktion wieder herstellt. Wenn keine großen ästhetischen Ansprüche gestellt werden, z.B. im hinteren Backenzahnbereich, ist eine solche Krone eine haltbare und kostengünstige Versorgung. Bei der Auswahl des Metalls sollte auf die Verträglichkeit geachtet werden. Hochgoldhaltige Legierungen haben sich im Allgemeinen gut bewährt. Diese Kronenform stellt die Regelversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse für das Backenzahngebiet dar. | |||||||||
| Vollgoldkrone | ||||||||||
Die Kosten für Vollkronen steigern sich mit dem zahnärztlichen und dem zahntechnischen Aufwand, der erforderlich ist, um eine Krone dem natürlichen Vorbild durch Verblendung immer ähnlicher zu machen. Quasi „unsichtbare“ Kronen sind in vielen Fällen möglich, haben aber einen entsprechend höheren Preis. |
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Sollen Kronen komplett verblendet werden, wird nur eine Metallkappe hergestellt, auf die anschließend Keramik aufgebrannt wird. Voraussetzung ist, dass ausreichend Platz für diesen Verbund aus Metall und Keramik besteht. In ungünstigen Bissverhältnissen kann es vorkommen, dass für die Verblendung der Kaufläche einer Krone zuwenig Platz vorhanden ist. Dann sollte auf die Kauflächenverblendung besser verzichtet werden, weil es ansonsten zu Abplatzungen der Keramik kommen kann. Dasselbe gilt für Patienten, die sehr stark mit ihren Zähnen knirschen. Auch in diesen Fällen kann es zu Abplatzungen der Verblendung kommen. Die vollverblendete Krone ist bei bestehender Indikation eine sehr schöne, verträgliche und haltbare Möglichkeit, natürlich aussehende Kronen in das Gebiss einzufügen. | |||||||||
vollverblendete Backenzahnkrone |
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Soll bei der Anfertigung einer Krone völlig auf die Verwendung von Metall verzichtet werden, bieten sich die modernen Hochleistungskeramiken als Material für das Kronengerüst an. Diese Gerüste werden computerunterstützt aus industriell gefertigter Keramik gefräst und anschließend mit Dentalkeramik verblendet. Diese Gerüste weisen eine extreme Festigkeit auf und lassen im Gegensatz zu Metallgerüsten teilweise das Licht diffundieren, was der gefürchteten Schattenbildung im Bereich des Kronenrandes vorbeugt und ein natürlicheres Erscheinungsbild der Krone ermöglicht. Gerade bei Frontzahnkronen wirkt sich dieser Effekt sehr ästhetisch aus. Auch bei dieser Kronenform muss zirkulär ausreichend Platz für die Keramikwerkstoffe vorhanden sein. Der Zahnarzt muss im Einzelfall entscheiden, ob eine derartige Krone an einem besonders kleinen Zahn überhaupt angewendet werden kann. |
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natürlicher Zahn und Vollkeramikkrone (Procera) |
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Kosten vorher klären!
Kosten für Verblendungen, die über die Begrenzungen der Regelversorgung hinausgehen, also Zähne im Backenzahnbereich betreffen, oder wenn statt Teilverblendungen die komplette Krone inklusive Kaufläche verblendet wird, muss der gesetzlich versicherte Patient selber tragen. Die Beihilfe und auch manche privaten Versicherer sehen ebenfalls Einschränkungen der Kostenerstattung für umfangreiche Verblendungen vor. Der Patient sollte also im Beratungsgespräch mit seinem Zahnarzt genau abwägen, welche Verblendungen er wünscht und sich die entsprechenden Zusatzkosten genau ausrechnen lassen.
Dasselbe trifft natürlich auch für die höheren Kosten zu, die durch die Anfertigung von Vollkeramikteilkronen oder Kronen auf Hochleistungskeramikgerüst (Zirkon) entstehen.
Festzuschüsse
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