Rund um den Zahn ... Herausnehmbare Teilprothesen

 

 

 

Einfache und aufwändige Möglichkeiten

Oberkiefer-Modellgussprothese mit Klammern
 

 

 

Fehlen die letzten Backenzähne in einem Kiefer, ist die Anfertigung einer Brücke nicht mehr möglich. Auch wenn sehr viele Zähne (mehr als vier in einem Kiefer) fehlen, kommt eine Brücke aus statischen Gründen oft nicht mehr in Betracht. Es wird ein herausnehmbarer Zahnersatz angefertigt, der an den Restzähnen befestigt wird und flächenhaft auf den zahnlosen Kieferbereichen aufliegt. Im Oberkiefer bedeckt die Basis eines solchen Zahnersatzes teilweise den Gaumenbereich.
Im einfachsten Fall wird der Zahnersatz durch Klammern an den noch vorhandenen Zähnen befestigt. Da das Gerüst und die Klammern einer solcher Prothese individuell modelliert und dann in Metall gegossen werden, sprechen wir von einer Modellgussprothese.

Eine solche klammerverankerte Modellgussprothese ist bei entsprechendem Befund die Regelversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Manchmal bieten die noch vorhandenen Zähne aufgrund ihrer natürlichen Form oder aufgrund ausgedehnter Füllungen keinen Halt für die Verankungsklammern. Dann wird die Anfertigung einer künstlichen Zahnkrone für betreffenden Zähne erforderlich. In Bezug auf die Ausführung und die Verblendung gilt dasselbe, was im Bereich „Kronen“ ausgeführt wurde.
 

 

Vor Anfertigung eines Zahnersatzes müssen alle anderen Zähne saniert sein, d.h. die Kariesstellen müssen gefüllt und Zahnfleischentzündungen müssen behandelt sein. Der Patient sollte motiviert sein, seine verbliebenen Zähne gut und regelmäßig zu pflegen, damit der Zahnersatz auch eine entsprechend lange Gebrauchsphase erwarten lässt.
 

 

 

Alternativen zur Klammerverankerung
Teleskopverankerung

Die Teleskopkrone ist eine Doppelkrone.Die „Unterkrone“ ist in den meisten Fällen aus Gold und fest auf dem Zahn zementiert, die „Überkrone“ ist im herausnehmbaren Zahnersatz befestigt. Die beiden Kronen werden beim Einsetzen des Zahnersatzes in den Mund übereinandergeschoben und haften durch Friktion (Prinzip: zwei ineinander gestellte Joghurtbecher).

Das ästhetische Erscheinungsbild der Teleskopverankerung ist im Normalfall sehr vorteilhaft, da diese Zahnersatzverankerung quasi „unsichtbar“ ist. Bedingt durch den Platzbedarf von Doppelkronen besteht aber gerade bei sehr kleinen Zähnen die Gefahr, dass diese Zähne nachher voluminöser werden.

 
Unterkronen im Mund
aufgesetzte Teleskopprothese
 
 
 

 

 

Geschiebe
 
Festzuschüsse
Der gesetzlich versicherte Patient erhält immer den gleichen an seiner Zahnbefundsituation ausgerichteten Festzuschuss von seiner Krankenkasse. Im Vorfeld der Behandlung muss der Zahnarzt mit dem Patienten eine detaillierte Vereinbarung über die voraussichtliche Eigenbeteiligung treffen.


 

Geschiebeverankerung
Es gibt weitere weitgehend unsichtbare Zahnersatzverankerungen durch Kronen mit Geschieben. Die Kronen oder Brücken werden bei der Herstellung mit Geschiebefräsungen oder angesetzten Geschiebeteilen versehen und fest im Mund zementiert. Der herausnehmbare Zahnersatz greift intarsienartig (einlegeartig) in die vorbereiteten Geschiebeteile.

Wahlfreiheit und Kosten
Im Beratungsgespräch mit dem behandelnden Zahnarzt wird genau besprochen, welcher Zahnersatz gewünscht und medizinisch vertretbar ist. Auch der gesetzlich versicherte Patient hat die Wahlfreiheit, sich für einen aufwändigeren Zahnersatz als die Klammerprothese zu entscheiden. In einigen Fällen kann das Einsetzen von künstlichen Zahnwurzeln (Zahnimplantaten) herausnehmbaren Zahnersatz vermeiden und festen Zahnersatz ermöglichen. In jedem Fall muss die Behandlungsform aber den wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.
Lesen Sie hier mehr über Zahnimplantate.

Im Übrigen sollte vor jeglicher Zahnersatzbehandlung - auch bei privat versicherten Patienten- ein genauer Heil- und Kostenplan über die zu erwartenden Kosten erstellt werden. Auch im Bereich der Privatversicherung oder der Beihilfe gibt es Erstattungseinschränkungen. Jeder Patient sollte vor Beginn der Behandlung wissen, wie hoch seine Selbstbeteiligung ausfallen wird.

Wenn nur noch einzelne Restzähne vorhanden sind, kann der Zahnersatz auch wie eine Vollprothese gestaltet werden.
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