Rund um den Zahn ... Zahnfleischbehandlung regenerative Parodontaltherapie

Regenerative Parodontalchirurgie - Wiederaufbau von zahntragendem Knochen

Im Rahmen einer Parodontalbehandlung werden Zahnfleisch- und Knochentaschen eliminiert, um den langfristigen Erhalt der Zähne zu sichern. Dabei wird kein oder nur in geringfügigem Maße Knochen wiederaufgebaut.

In bestimmten Fällen, z.B. wenn die Knochentasche sehr tief und schmal ist, kann es notwendig sein, die Knochenausheilung medikamentös oder substituierend zu unterstützen, um Zähne langfristig zu erhalten. Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen:

1. Verwendung von Schmelz-Matrix-Protein zum Wiederaufbau des Zahnhalteapparats
2. Auffüllung mit körpereigenem Knochen mit oder ohne Membranabdeckung
3. Auffüllung mit körperfremdem (xenogenem) Knochen mit oder ohne Membranabdeckung

Ein Verfahren der gesteuerten Geweberegeneration (Guided Tissue Regeneration = GTR) ist das Aufbringen von Schmelz-Matrix-Protein (Enamel Matrix Derivative = EMD) nach Entfernung des entzündlichen Gewebes und der tiefsitzenden Wurzelauflagerungen sowie der anschließenden Wurzelglättung unter Lokalanästhesie.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Proteine, d.h. Eiweißkörper, Amelogenin und Amelin maßgeblich an der Bildung der parodontalen Strukturen beteiligt sind. Auf der Anwendung dieser Proteine beruht die Wirkung des Medikaments EMDOGAIN®.
Genauere Informationen bieten die Informationsblätter des Herstellers und die WebSeiten http://www.biora.com oder http://www.DGParo.de

Die Füllung mit Knochen oder Knochenersatzmaterial kommt für besonders große Defekte in Frage. Bei der Verwendung körpereigenen Knochens wird das Einbringen von Fremdsubstanzen vermieden, allerdings ist dafür eine weitere Operationsstelle zur Entnahme erforderlich. Vorbereitete Knochenersatzmaterialien können ohne diesen zusätzlichen Eingriff eingebracht werden.
Die Auswahl der Knochenersatzmaterialien hängt von der jeweiligen Größe und Tiefe des Defektes ab und variiert daher im Einzelfall.

Je nach Bedarf wird eine Membran um den Zahn zwischen Knochen und Zahnfleisch eingebracht. Sie bildet eine Barriere gegen unerwünschte Zahnfleischneubildung in der Knochentasche, der Knochen kann sich ungestört neu bilden. Auch Membranen können unterschiedlicher künstlicher oder biologischer Herkunft (Naturprodukte) sein.

Bei Verfahren der regenerativen Parodontalchirurgie handelt es sich um Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind. Honorar und Materialkosten werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ als Privatleistung liquidiert.
Juni 2002 (brö/tie)