Neue Gebührenordnung der Zahnärzte GOZ seit 01. 01. 2012

Seit 1.1. 2012 gilt die neue Gebührenordnung GOZ für zahnmedizinische Behandlung von Privatpatienten und Beihilfeempfängern. Häufig weicht die Erstattungsordnung der Beihilfestellen vom Gebührenrecht ab. Bei Privatpatienten können je nach Tarif ebenfalls Selbstbehalte entstehen.

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Korrekturen von Zahnlücken mit Komposit

Kleinere Korrekturen von Zahnfehlstellungen oder lokalen Farbproblemen können kostengünstig auch mit Kompositmaterialien, die adhäsiv mit der vorhandenen Zahnsubstanz verklebt werden, durchgeführt werden.

Die Kompositmaterialien kommen auch für die hochwertige Füllungstherapie zum Einsatz. Komposite sind Kunststoffe, die mit Keramikpartikeln verstärkt sind. Diese Füllstoffe geben dem Material die gewünschte Farbe und Brillanz. Die modernen Materialien können hervorragend poliert werden und passen sich der Zahnsubstanz sehr gut an.

Zunächst werden die alten Füllungen und etwaige Karies entfernt, dann kann der Zahn modellierend mit Komposit aufgebaut werden. So können z. B. kleinere Lücken zwischen Zähnen geschlossen werden, abgebrochene Zahnecken wieder ergänzt werden oder auch ein fehlgebildeter Zahn (Zapenzahn) in eine normale Form gebracht werden.

Der Patient sollte sich vorher über die zu erwartenden Eigenbeteiligungskosten dieser ästhetischen Zahnkorrekturen informieren.

Zapfenzähne an Position der seitlichen kleinen Schneidezähne
Zähne durch direkte Kompositrestauration in natürliche Form gebracht

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