Vom ersten Zahn bis zur Volljährigkeit werden in den Zahnarztpraxen spezielle Vorsorgemaßnahmen angeboten, die helfen sollen, die Zähne der heranwachsenden Generation möglichst gesund zu erhalten. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Frühuntersuchung bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (FU) und der Individualprophylaxe vom 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (IP).
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