Solange die Pflegebedürftigen noch insoweit mobil sind, dass sie eine Zahnarztpraxis - wenn auch mit Hilfe - aufsuchen können, ist es empfehlenswert, dass in Absprache mit dem Zahnarzt die Frequenz der professionellen Zahnreinigungen in der Praxis erhöht wird, um den Mundgesundheitszustand des Patienten aufrecht zu erhalten.Gegebenenfalls wird es erforderlich, eine barrierearme Praxis aufzusuchen.
Die zahnärztlichen Untersuchungen und Behandlungen sollten darauf ausgerichtet sein, dass eine notfallmäßige Zahnbehandlung möglichst vermieden wird.
Je weiter die Pflegebedürftigkeit fortschreitet, umso schwieriger gestaltet sich die Behandlung in den meisten Fällen. Bei Neuanfertigung von Zahnersatz im fortgeschrittenen Alter sollte darauf geachtet werden, dass dessen Handhabung nicht allzu hohe Anforderung an die manuelle Geschicklichkeit stellt. Der aufwändigste Zahnersatz nützt wenig, wenn der Patient ihn nicht „bedienen“ und pflegen kann.
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