Neue Gebührenordnung der Zahnärzte GOZ seit 01. 01. 2012

Seit 1.1. 2012 gilt die neue Gebührenordnung GOZ für zahnmedizinische Behandlung von Privatpatienten und Beihilfeempfängern. Häufig weicht die Erstattungsordnung der Beihilfestellen vom Gebührenrecht ab. Bei Privatpatienten können je nach Tarif ebenfalls Selbstbehalte entstehen.

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Schmelzdysplasie

Die häufigste Fehlbildung der Zahnsubstanz ist die Schmelzdysplasie - der Schmelz ist schlecht mineralisiert und verfärbt. Manchmal fehlt der Zahnschmelz als widerstandsfähige Außenschicht des Zahnes auch völlig - Schmelzaplasie.

Diese Mineralisationsstörung von Zähnen kann durch Medikamente, die zur Zeit der Zahnentwicklung im Kiefer verabreicht wurden, ausgelöst werden. Aus diesem Grunde erhalten Kinder üblicherweise keine Tetrazykline. Die von Schmelzdysplasie und -aplasie betroffenen Zähne sind extrem kariesgefährdet und sind für die betroffenen Kinder manchmal auch sehr schmerzhaft. In solchen Fällen muss der Zahnarzt früh die Behandlung einleiten. Er wird entweder für den entsprechenden Schutz dieses Zahnes sorgen oder zum geeigneten Zeitpunkt den betreffenden Zahn entfernen, damit ein benachbarter gesunder Backenzahn kieferorthopädisch weiter vorne eingestellt werden kann.

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