welche gesetzliche Krankenkasse erstattet PZR?

Der Wert und gesundheitliche Nutzen der zahnärztlichen Individualprophylaxe wurde für Kinder und Jugendliche in außergewöhnlich guter Weise nachgewiesen. Die Häufigkeit von Karieserkrankungen ist massiv zurückgegangen. Aber wie sieht es mit der Individualprophylaxe und der Kostenerstattung für die regelmäßige professionelle Zahnreinigung PZR bei Erwachsenen aus? Welche gesetzlichen Krankenkassen übernehmen anteilige Kosten? mehr lesen

Fissurenversiegelung

Da die Karies in den allermeisten Fällen in den Grübchen auf der Kaufläche der Seitenzähne beginnt, hat sich die Kauflächen- oder Fissurenversiegelung als sehr hilfreiche Maßnahme zur Kariesverhinderung erwiesen.

Eine Versiegelung ist in wenigen Minuten durchführbar, erfordert aber die Mitarbeit des kindlichen Patienten, weil die Arbeitsgänge sehr präzise durchgeführt werden müssen, wenn die Fissurenversiegelung viele Jahre halten soll.
Eine Fissurenversiegelung wird durchgeführt, sobald der Zahn komplett in die Mundhöhle durchgebrochen ist und das Niveau der Nachbarzähne erreicht hat. Zunächst wird der Zahn gründlich untersucht, ob nicht doch schon eine beginnende Karies vorliegt. Ein hilfreiches Untersuchungsgerät ist eine Lasersonde, die exakt angibt, ob Karies schon ins Dentin vorgedrungen ist.

Fissuren: Einfurchungen auf den Kauflächen. Bild: MDZ. Die Fissuren werden mit kleinen Bürstchen oder einem Salzstrahlgerät gründlich gereinigt, dann wird der Schmelz durch einminütige Säureeinwirkung chemisch angeraut.

Fissurenversiegelung. Bild: MDZ. Nach Entfernen der Säure und Trocknung des Zahnes kann der dünnfließende Kunststoff aufgetragen werden, der durch die Einwirkung eines speziellen Lichtes schnell auszuhärten ist. Abschließend wird kontrolliert, ob beim Zubeißen nichts stört und der Zahn wird fluoridiert.

 

 

Eine Fissurenversiegelung sollte durchgeführt werden, wenn lokal ein hohes Kariesrisiko besteht (z. B. sehr zerklüftetes Kauflächenrelief) oder stellenweise am Zahn schon Karies aufgetreten ist. Ebenfalls sollte sie durchgeführt werden, wenn allgemein ein hohes Kariesrisiko besteht, kieferorthopädische Apparaturen getragen werden oder bei Behinderung des Kindes.

Obwohl die gesetzliche Krankenkasse nur die Versiegelung der bleibenden Backenzähne 6 und 7 bezahlt, kann bei hoher Gefährdung auch die Versiegelung der kleinen bleibenden Backenzähne 4 und 5 oder auch die Versiegelung der Milchzähne angebracht sein. Letzteres nur, wenn das Kind schon die notwendige Behandlungsruhe zeigt. Die Kosten dafür sind von den Eltern selbst zu tragen und belaufen sich auf ca. 15 bis 20 Euro pro Zahn.



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