welche gesetzliche Krankenkasse erstattet PZR?

Der Wert und gesundheitliche Nutzen der zahnärztlichen Individualprophylaxe wurde für Kinder und Jugendliche in außergewöhnlich guter Weise nachgewiesen. Die Häufigkeit von Karieserkrankungen ist massiv zurückgegangen. Aber wie sieht es mit der Individualprophylaxe und der Kostenerstattung für die regelmäßige professionelle Zahnreinigung PZR bei Erwachsenen aus? Welche gesetzlichen Krankenkassen übernehmen anteilige Kosten? mehr lesen

Unterstützende Therapie bei Angstpatienten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Angstpatienten zu helfen, ihre Angst zu überwinden oder trotz ihrer Angst die dringend notwendige Zahnbehandlung durchführbar zu machen.

Hypnose

Hypnosebehandlungen werden von entsprechend ausgebildeten Zahnärzten mit guten Erfolgen durchgeführt. Der Patient wird durch die Hypnose in einen leicht tranceähnlichen Zustand versetzt, ist aber noch ansprechbar und fähig, Entscheidungen zu treffen. Anspannung, Angst und Schmerzempfinden des Patienten werden vermindert.

Die Anwendung von Hypnosetechniken macht es möglich, die Zahnbehandlung so angenehm zu gestalten, dass die Patienten sich während der Behandlung in einen tiefen Entspannungszustand begeben können und sich danach frisch und erholt fühlen. Nicht wenige Patienten gehen nach ihren ersten Erfahrungen mit zahnärztlicher Hypnose richtig gerne zum Zahnarzt, geben sozusagen ihren Mund zur Reparatur ab und beschäftigen sich (während der Zahnarzt in der Mundhöhle arbeitet) mit angenehmen inneren Bildern wie z. B. mit Erinnerungen an den letzten Urlaub. Die Behandlungsatmosphäre ist ruhig und gelöst, Patient und Behandler sind entspannt, und der sonst übliche, kräftezehrende „Ringkampf“ entfällt.

Dem Patienten wird durch suggestive Beeinflussung, durch Anleitung zur Entspannung, durch Ablenkung, Konfusion und Dissoziation ermöglicht, sein Problem in einer für ihn akzeptablen Weise selbst zu bewältigen. Der dahinter stehende Denkansatz ist der, dass jeder Mensch im Prinzip über die nötigen Ressourcen dazu verfügt und dass ihm lediglich aus Gründen, deren Ursache im Einzelfall zu suchen ist, der Zugang zu diesen Ressourcen versperrt ist. Der behandelnde Zahnarzt begleitet den Patienten durch seinen Problemkreis hindurch und gibt ihm dabei die nötige Hilfe zur Selbsthilfe, indem er ihn an seine Ressourcen heranführt und ihm hilft, diese zu befreien und geeignete Zielformulierungen zu finden. Hypnotherapie in diesem Sinne ist also immer patientenzentriert, interaktionsgesteuert und ressourcenorientiert.

Ein Autoritätsgefälle zwischen Patient und Behandler gibt es hierbei nicht - es gilt also Abschied zu nehmen von den eher gängigen Vorstellungen von Hypnose, nach denen ein „mächtiger Hypnotiseur“ einen willenlosen Patienten dazu bringt, jedweder Suggestion Folge zu leisten. Auch wenn diesen Vorstellungen durch die Shows von Bühnenhypnotiseuren immer wieder Vorschub geleistet wird, so hat dies mit ernstzunehmender medizinischer Hypnose nichts zu tun (nebenbei: Bühnenhypnose ist in den meisten Fällen tatsächlich nur Show).

Da die in der zahnärztlichen Hypnose zur Anwendung kommenden Techniken immer auf den individuellen Einzelfall bezogen und von diesem gesteuert sind, ist es prinzipiell möglich, diese Methode bei jedem anzuwenden. Wie bei jeder medizinischen Behandlung müssen natürlich auch hier eine genaue Anamneseund eine strenge Indikationsstellung vorausgehen, wobei die Hauptindikationen sicherlich in Angstabbau, Entspannung, Kinderbehandlung, Würgereizkontrolle und Lokalanästhetika-Intoleranz zu sehen sind.

Weitere ausführliche Informationen zum Thema Zahnärztliche Hypnose erhalten Sie bei der Deutschen Gesellschaft für Zahnärztliche Hypnose e. V., Esslinger Straße 40, 70182 Stuttgart, Homepage: www.dgzh.de

Vollnarkose

Vollnarkose wird zuweilen bei Eingriffen angewandt, die nur einmalig durchgeführt werden müssen. So werden häufiger bei ängstlichen Jugendlichen alle Weisheitszähne auf einmal unter Narkose entfernt, die Behandlung von Behinderten ist oft auch nur unter Vollnarkose durchführbar. Die Angst vor dem Eingriff wird bei Narkoseanwendung nicht langfristig herabgesetzt; wenn Behandlungen also wiederkehrend erfolgen (wie z.B. Zahnfüllungen), ist es sinnvoller zu lernen mit seiner Angst umzugehen und sie durch eine entsprechende Verhaltenstherapie oder durch Hypnose abzubauen.

Während chirurgische Eingriffe und auch Füllungstherapie bei Kindern unter Vollnarkose durchaus gut durchführbar sind, sind umfangreiche prothetische Maßnahmen in qualitätsvoller Art und Weise nur schwer oder gar nicht durchführbar.

Bei anderweitig nicht zu behandelnder Dentalphobie, extremem Würgereiz, allergischen Reaktionen auf Lokalanästhetika oder mangelnder Anästhesiewirkung kann die Vollnarkose ein Ausweg sein, ehe der Zahnarztbesuch für Patient und Behandler zum Horrortripp wird.

Narkosen werden vom entsprechend ausgebildeten Arzt durchgeführt. Bei einer geplanten Vollnarkose wird der Patient im Vorfeld vom Anästhesisten gründlich auf seine Narkosefähigkeit untersucht. Der personelle und apparative Aufwand für eine Narkose ist groß, entsprechend treten Kosten auf, die in manchen Fällen auch vom Patienten selbst getragen werden müssen. Narkosen sind heute ein sehr sicheres Verfahren, es können allerdings Übelkeit und Erbrechen als Nebenwirkungen auftreten. Nach einer Narkose muss der Patient noch einige Zeit überwacht werden, bis er wieder nach Hause gehen kann. Die Reaktionsfähigkeit ist eingeschränkt, er darf nicht Auto fahren oder verantwortliche Tätigkeiten ausführen.

Psychologische Hilfe: Verhaltenstherapie

Mit Hilfe spezieller psychologischer Methoden ist es möglich, die Angst entscheidend zu reduzieren oder gar ganz angstfrei zu werden. Die Aufarbeitung früherer schmerzvoller Erlebnisse auf dem Behandlungsstuhl sowie der Einsatz von auf die Ängste des jeweiligen Patienten zugeschnittene Entspannungs- und Hypnoseübungen bewirken, dass die Betroffenen schon innerhalb kürzester Zeit mit mehr Gelassenheit ihren Zahnarzt aufsuchen können. Bei der Verhaltenstherapie wird der Patient durch einen Therapeuten systematisch mit Situationen konfrontiert, vor denen er sich fürchtet. Diese psychologische Vorgehensweise, die eine Art Umlernprozess bewirkt, gilt bei der Behandlung von Phobien als erprobter Standard.

Bei Menschen, die dennoch von ihren Ängsten panikartig überfallen werden, begleitet der Psychotherapeut seinen Patienten gerne bis in den Behandlungsstuhl. So kann er direkt in der beängstigenden Situation optimal helfen und beruhigend einwirken. Betroffene Patienten sollten sich nicht davor scheuen, ihren Zahnarzt auf solche psychologischen Hilfen anzusprechen und die Zusammenarbeit mit einem Psychotherapeuten anzuregen.

Prämedikation mit Psychopharmaka

Durch bestimmte zentral wirkende Arzneimittel (Psyvhopharmaka) kann der Patient eine gewisse innere Distanz zur Behandlung erreichen, die Angst wird verdrängt und auch länger dauernde Eingriffe sind leichter durchzustehen. Solche Medikamente werden häufig auch vor Narkosen oder Darmspiegelungen verabreicht. Wenn eine solche Prämedikation erwogen wird, sollte das mit dem behandelnden Zahnarzt besprochen werden, der gegebenenfalls noch einen Arzt einschalten kann. Bei Kindern sollten die Eltern auch Rücksprache mit dem Kinderarzt halten. Diese Medikamente stehen als Tabletten oder als Tropfen und für Kinder auch als Zäpfchen zur Verfügung. Psychopharmaka können Abhängigkeit verursachen und dürfen deshalb nur kurzzeitig angewendet werden. Sie helfen nicht, die bestehende Angst wirklich zu überwinden, sie machen die Angst nur erträglich und lassen sie anschließend vergessen.

Akupunktur

Akupunktur kann unterstützend in der Zahnheilkunde angewandt werden. Bei folgenden Indikationen kann das Setzen von Akupunkturnadeln hilfreich sein: ausstrahlenden Schmerzen bei Kiefergelenksfehlfunktionen, Geschmacksstörungen, Prothesenunverträglichkeit, bei Aphthen und besonders auch zur Reduktion des Würgereizes während der zahnmedizinischen Behandlung. Durch Akupunktur können Verspannungen gelöst und damit Angstgefühle herabgesetzt werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der Deutschen Akademie für Akupunktur und Aurikolomedizin e. V.: www.akupunktur-information.de

Sedierung mit Lachgas

Lachgas wurde als erstes Narkosegas 1844 von einem amerikanischen Zahnarzt entdeckt. Es hat eine gut schmerzstillende und beruhigende Wirkung. Die Dosierung des Lachgas-Sauerstoffgemischs bedarf spezieller kontrollierter Anlagen und gehört wie alle Narkosen in die Hand des entsprechend ausgebildeten Arztes. Die Rauschnarkose mit Lachgas gilt unter den Anästhesisten heute als überholt. Die patienten- und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen lassen eine Anwendung in der normalen Zahnarztpraxis kaum zu. Sollte eine Lachgassedierung vorgesehen sein, sollten sich der Patient oder die Eltern eingehend über die Qualifikation des behandelnden Arztes informieren.



copyright by MDZ 2021 - Impressum