welche gesetzliche Krankenkasse erstattet PZR?

Der Wert und gesundheitliche Nutzen der zahnärztlichen Individualprophylaxe wurde für Kinder und Jugendliche in außergewöhnlich guter Weise nachgewiesen. Die Häufigkeit von Karieserkrankungen ist massiv zurückgegangen. Aber wie sieht es mit der Individualprophylaxe und der Kostenerstattung für die regelmäßige professionelle Zahnreinigung PZR bei Erwachsenen aus? Welche gesetzlichen Krankenkassen übernehmen anteilige Kosten? mehr lesen

Seit Januar 2012 gilt eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte

2012 ist eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ in Kraft getreten. Hierin wird gesetzlich geregelt, wie zahnmedizinische Leistungen abzurechnen sind. Die GOZ ist die Abrechnungsgrundlage der Zahnärzte für Privatpatienten, Beihilfeempfänger und gesetzlich Versicherte, sofern diese private Leistungen in Anspruch nehmen.

  • Für gesetzlich versicherte Patienten gilt eine gesonderte Gebührenordnung, in der aber nicht alle Leistungen der GOZ enthalten sind. Im wesentlichen sind davon betroffen die hochwertigen Kompositrestaurationen, die professionelle Zahnreinigung, implantologische Versorgungen und aufwändige Zahnersatzbehandlungen. Aber auch aufwändige Wurzelkanalbehandlungen oder Parodontaltherapie können darunter fallen.

Egal, wie ein Patient versichert ist, die Erstattung der nach GOZ abgerechneten Behandlungskosten ist nicht in jedem Fall sicher gestellt.

  • Gesetzlich versicherte Patienten werden privat in Anspruch genommene Leistungen im Normalfall selber bezahlen müssen, es sei denn, sie haben eine Zusatzversichgerung, die gerade diese Leistungen ganz oder teilweise erstattet.
  • Die Kostenerstattung durch die Beihilfestellen ist nach dem jeweiligen Erstattungsrecht der Beihilfeinstitution geregelt, es ist häufig mit Selbstbehalten zu rechnen.
  • Privatversicherte Patienten erhalten eine Kostenerstattung nach dem von ihnen gewählten Tarif.

In jedem Fall ist anzuraten, sich im Vorfeld der Behandlung einen genauen Überblick über die zu erwartenden Behandlungskosten incl. der Kosten für die Zahntechnik vom Zahnarzt geben zu lassen und diesen dem Kostenerstatter zur Bearbeitung einzureichen.

Die privaten Krankenversicherungen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten eine definitive Kostenzusage zu erteilen, damit jeder Versicherte genau im Vorfeld der Behandlung weiß, welche Selbstbehalte zu erwarten sind. Auch Beihilfepatienten sollten darauf drängen.



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