welche gesetzliche Krankenkasse erstattet PZR?

Der Wert und gesundheitliche Nutzen der zahnärztlichen Individualprophylaxe wurde für Kinder und Jugendliche in außergewöhnlich guter Weise nachgewiesen. Die Häufigkeit von Karieserkrankungen ist massiv zurückgegangen. Aber wie sieht es mit der Individualprophylaxe und der Kostenerstattung für die regelmäßige professionelle Zahnreinigung PZR bei Erwachsenen aus? Welche gesetzlichen Krankenkassen übernehmen anteilige Kosten? mehr lesen

Früherkennungsuntersuchungen zwischen dem 30. und 72. Lebensmonat

Die Früherkennungsuntersuchungen werden vom Zahnarzt für Kinder zwischen dem 30. und dem 72. Lebensmonat (2 1/2 bis zum vollendeten 6. Lebensjahr) durchgeführt. Diese Untersuchungen können in diesem Zeitraum höchstens dreimal zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Zwischen den einzelnen Untersuchungen müssen mindestens 12 Monate liegen.

  • Ein Ziel der Untersuchung ist die Bestimmung des individuellen Kariesrisikos des Kindes.
  • Die Erziehungsberechtigten erhalten Hinweise zur Ernährung und zur Mundhygiene des Kindes. Besonders übermäßiger Zuckerkonsum soll durch diese Beratung begrenzt werden, um die Zahl der kariesverursachenden Bakterien in der Mundhöhle zu reduzieren.
  • Außerdem erfolgen im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen Empfehlungen oder Verordnungen geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung.

In zahnärztlichen Kinderpässen können die Frühuntersuchungen dokumentiert werden. Die meisten Zahnärzte halten einen solchen oder je nach Bundesland ähnlichen Pass vor.

Fragen Sie Ihren Zahnarzt danach!



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