welche gesetzliche Krankenkasse erstattet PZR?

Der Wert und gesundheitliche Nutzen der zahnärztlichen Individualprophylaxe wurde für Kinder und Jugendliche in außergewöhnlich guter Weise nachgewiesen. Die Häufigkeit von Karieserkrankungen ist massiv zurückgegangen. Aber wie sieht es mit der Individualprophylaxe und der Kostenerstattung für die regelmäßige professionelle Zahnreinigung PZR bei Erwachsenen aus? Welche gesetzlichen Krankenkassen übernehmen anteilige Kosten? mehr lesen

Chirurgische Behandlung von Bissanomalien

Bissanomalien

können unterschiedliche Ursachen haben. Sind sie alleine durch Fehlstellung der Zähne verursacht, erfolgt die Behandlung durch den Kieferorthopäden mit herausnehmbaren (Spangen) oder festsitzenden Geräten (Brackets). Ist zusätzlich der Knochen des Ober- oder/und Unterkiefers verantwortlich, kann die Bissanomalie nicht alleine durch Zahnbewegungen korrigiert werden. Vielmehr muss der betroffene Kieferknochen unter Umständen durch eine Operation in die korrekte Position gebracht werden, um einen regelrechten Zusammenbiss der Zähne zu erreichen. Für diese schwerwiegenden Fehlstellungen ist eine Zusammenarbeit des Kieferorthopäden und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen erforderlich.

Die Therapie verfolgt zwei Ziele. Zum einen soll ein optimales funktionelles Ergebnis, d. h. eine regelhafte Verzahnung, resultieren. Zum zweiten spielen ästhetische Aspekte eine bedeutende Rolle (optimale Berücksichtigung ästhetischer Auswirkungen auf das Gesicht des Patienten).

Der Behandlungsablauf

Kieferorthopäde und Mund-Kiefer-Gesichtschirurg legen gemeinsam das Ziel der Behandlung fest. Ein entsprechender Antrag wird bei der Krankenkasse gestellt. Nach dessen Genehmigung kann die Behandlung beginnen. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass der Patient im Rahmen einer kombinierten kieferorthopädisch-chirurgischen Behandlung für den operativen Eingriff keine Kosten tragen muss.

Zunächst werden die Zähne durch kieferorthopädische Geräte harmonisch eingestellt. Dies erfordert in der Regel ein- bis eineinhalb Jahre.

Anschließend kann die operative Kieferumstellung erfolgen. Dazu werden die Gesichtsweichteile im Bezug zu den Gesichtsknochen vermessen, um durch eine entsprechende Verlagerung des Ober- oder/und Unterkiefers einen optimalen Profilverlauf und damit eine bestmögliche Ästhetik zu erzielen. Ob nur ein Kiefer oder im Ober- und Unterkiefer operiert wird, hängt vom Ausmaß der knöchernen Veränderung ab. Der Eingriff selbst erfolgt in Vollnarkose und wird ausschließlich von der Mundhöhle aus durchgeführt. Daher resultieren keine sichtbaren Narben. Es schließt sich ein stationärer Aufenthalt von ca. einer Woche Dauer an. Da sich die Operationstechniken geringfügig unterscheiden können, sollten Details mit dem jeweiligen Operateur besprochen werden. Der Patient kann erfahrungsgemäß nach zwei Wochen nichtkörperliche Arbeiten wiederaufnehmen und nach etwa drei Wochen körperlich anstrengenderen Tätigkeiten zunehmend nachgehen.

Zuletzt nimmt der Kieferorthopäde die Feineinstellung der Zähne vor. Um ein Zurückwandern der Zähne in eine Fehlstellung zu vermeiden, muss noch für eine gewisse Zeit zur Nacht eine Schiene getragen werden. (Fei, Juni 2002).



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