welche gesetzliche Krankenkasse erstattet PZR?

Der Wert und gesundheitliche Nutzen der zahnärztlichen Individualprophylaxe wurde für Kinder und Jugendliche in außergewöhnlich guter Weise nachgewiesen. Die Häufigkeit von Karieserkrankungen ist massiv zurückgegangen. Aber wie sieht es mit der Individualprophylaxe und der Kostenerstattung für die regelmäßige professionelle Zahnreinigung PZR bei Erwachsenen aus? Welche gesetzlichen Krankenkassen übernehmen anteilige Kosten? mehr lesen

Allgemeines

Ist die Karies bis zum Zahnmark fortgeschritten oder wird eine schon lange bestehende chronische Entzündung des Zahnmarks aktiv, geht das häufig mit den heftigsten Zahnschmerzen einher. Je nach Zerstörungszustand des Zahnes kann eine Wurzelbehandlung zur Erhaltung des Zahnes sinnvoll sein. Die Langzeitprognose einer Wurzelbehandlung ist von vielen Faktoren abhängig.

Je komplizierter das Wurzelsystem ist (wie z. B. im Bereich der Backenzähne), desto schwieriger ist die Behandlung und umso größer ist die Gefahr, dass die Entzündung im Wurzelkanalbereich nicht völlig zum Stillstand gebracht werden kann.

Jeder Wurzelkanal hat auch Seitverzweigungen im Bereich der Wurzelspitze. Aufgrund dieser Verzweigungen spricht man auch von Wurzelkanalsystem, welches die anatomische Situation besser beschreibt. Die Erfolgsaussicht sinkt, wenn das Wurzelkanalsystem sehr stark verzweigt ist und sich in diesen Verästelungen Bakterien dauerhaft festsetzen.

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, nach der Wurzelkanalbehandlung zusätzlich eine Wurzelspitzenresektion (ein operativer Eingriff, bei dem die Wurzelspitzen entfernt werden) durchzuführen. Hierbei werden die unteren drei Millimeter der Wurzelspitze entfernt, um die starken Verästelungen mit den möglicherweise dort persistierenden Keimen zu entfernen. Dies macht nur nach einer regulär durchgeführten Wurzelkanalbehandlung Sinn.

Manche Zähne haben sehr filigrane Wurzeln, die, wenn sie durch eine Wurzelkanalaufbereitung von innen ausgefeilt wurden, nicht mehr die notwendige Stabilität aufweisen und dann im Laufe des Gebrauchs längs brechen. Die Gefahr vergrößert sich noch, wenn diese Zähne als Pfeilerzahn einer Brücke herangezogen werden. Wenn ein Zahn längs bricht, ist er unwiderruflich verloren und muss entfernt werden.

Je nach Lückenverteilung im Gebiss werden die nicht unerheblichen Kosten einer Wurzelbehandlung nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Der Zahnarzt muss den Patienten über diese Problematik vor Durchführung einer Wurzelbehandlung aufklären.



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