welche gesetzliche Krankenkasse erstattet PZR?

Der Wert und gesundheitliche Nutzen der zahnärztlichen Individualprophylaxe wurde für Kinder und Jugendliche in außergewöhnlich guter Weise nachgewiesen. Die Häufigkeit von Karieserkrankungen ist massiv zurückgegangen. Aber wie sieht es mit der Individualprophylaxe und der Kostenerstattung für die regelmäßige professionelle Zahnreinigung PZR bei Erwachsenen aus? Welche gesetzlichen Krankenkassen übernehmen anteilige Kosten? mehr lesen

Zahnkronen

"Krone" nennt man einerseits den sichtbaren Teil des natürlichen Zahnes. Der Zahnschmelz, eine äußerst harte Substanz, ist das Form gebende Material der natürlichen Zahnkrone. Andererseits bezeichnet man mit "Krone" den künstlichen Ersatz für die natürliche Krone. Durch Karies oder Verletzungen/Unfälle zerstörte Teile des Zahnes werden durch die prothetische Krone wiederhergestellt und der Zahn erhält damit wieder seine ursprüngliche Form.

Während eine Füllung immer am oder im Zahn verankert ist, wird eine Krone wie eine schützende, stabilisierende Kappe über den vorher beschliffenen Zahnstumpf gestülpt. Kronen werden eingesetzt, wenn Zähne so stark zerstört sind, dass Füllungen nicht mehr sinnvoll anzuwenden sind. Sie bestehen aus Metall, Keramik oder aus einer Kombination beider Materialien. Kronen wurden früher klassischerweise aus Metall, vorzugsweise auf Gold gefertigt. Während Goldkronen in manchen Kulturen als Zeichen von Reichtum galten, wollen die Patienten hier und heute doch eher Kronen, die nicht auffallen, also zahnfarben aussehen. Die Zahntechnik hat gewaltige Fortschritte gemacht, so dass Zahnärzte heute sehr natürlich aussehende Kronen anbieten können.

Neben der Behebung ausgedehnter Zahndefekte können Kronen auch zu Verankerung von Zahnersatz herangezogen werden. Einerseits können Kronen als Brückenverankerung dienen, andererseits wird herausnehmbarer Zahnersatz durch Kronen (häufig Doppelkronen/Teleskopkronen) befestigt. Voraussetzung ist natürlich, dass die überkronten Zähne eine stabile Wurzel aufweisen, die ausreichend im Knochen verankert ist, um die auftretenden Kaukräfte auch aufnehmen zu können. Die notwendigen Vorbehandlungen wie Zahnfleischtherapie und Behandlung aller kariösen Stellen im Gebiss müssen vor der Herstellung von Kronen abgeschlossen sein.

Kronen werden in den meisten Fällen außerhalb des Mundes anhand vorher genommener Abformungen in zahntechnischen Laboratorien gefertigt: Wenn Kronen angefertigt werden sollen, wird zunächst der betreffende Zahn vom Zahnarzt präpariert und es wird ein Abdruck genommen, der alle Grenzen dieser Präparation deutlich darstellen soll. Dieser Abdruck wird mit einem Spezialgips ausgegossen und im zahntechnischen Labor wird in mehreren Arbeitsschritten die gewünschte Krone hergestellt. Die Herstellung nimmt im Normalfall einige Tage in Anspruch. Bis die Krone auf dem beschliffenen Zahnstumpf endgültig und dauerhaft mit Befestigungszementen angebracht wird, wird der Restzahn mit einem Kunststoffprovisorium geschützt, das normalen Kaubelastungen standhält. Ganz harte Speisen, Kaugummi oder zähklebrige Speisen sollten allerdings besser vermieden werden.

Teilkrone

Teilkronen werden eingesetzt, wenn ein Zahn nicht so stark beschädigt ist, dass er mit einer ganzen Krone (Vollkrone) umhüllt werden muss. Teilkronen bedecken nur einen Teil des Zahnes, sind aber größer als ein Inlay. Teilkronen ersetzen üblicherweise die komplette Kaufläche und die Bereiche zwischen den Zähnen, also die Zahnbereiche, die am ehesten von Karies infiziert werden.

Klassische Goldteilkrone

Goldteilkrone. Bild: MDZ. Die klassische Goldteilkrone ist äußerst haltbar und sehr gut verträglich für das umgebende Zahnfleisch. Eine Goldteilkrone kann durch einfaches Zementieren befestigt werden. Im nicht oder wenig sichtbaren Bereich ist die Goldteilkrone eine empfehlenswerte Zahnversorgung. Bei der betreffenden Indikation ist die Goldteilkrone die Regelversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Keramikteilkrone

Keramikteilkrone, aufgesetzt auf ein Modell. Bild: MDZ.Die Keramikteilkrone bietet eine überlegene Ästhetik und kann dem natürlichen Zahn sehr gut angepasst werden. Sie ist komplett aus Keramik gefertigt und muss relativ aufwändig adhäsiv (klebetechnisch) im vorbereiteten Zahn befestigt werden. Ausladende Keramikanteile, die nicht von Zahnsubstanz unterstützt sind, können bei ungünstigen Belastungsverhältnissen bruchgefährdet sein, da die Keramik ein zwar hartes aber auch sprödes Material ist. Der Zahnarzt muss entscheiden, ob eine Keramikteilkrone im individuellen Fall angezeigt ist. Der erhöhte Herstellungs- und Behandlungsaufwand bedingt den relativ hohen Preis einer solchen Zahnversorgung.

Keramikteilkrone, aufgesetzt auf ein Modell.

 
Keramikteilkrone (rechts) im direkten Vergleich mit einer Goldteilkrone (links). Bild: MDZ.

Keramikteilkrone (rechts) im direkten Vergleich mit einer Goldteilkrone (links).

Vollkrone

Wenn Vollkronen erforderlich sind, wird der Zahn zirkulär komplett beschliffen. Weist der Zahn größere Defekte auf, werden diese mit einem entsprechenden Aufbaumaterial gefüllt. Die Präparationsgrenze liegt in Höhe des Zahnfleischrandes, im sichtbaren Bereich leicht darunter; sie sollte deutlich erkennbar sein, damit der Zahntechniker am späteren Modell genau erkennen kann, wie weit die künstliche Zahnkrone ausgedehnt sein soll.

Die Kosten für Vollkronen steigen mit dem zahnärztlichen und dem zahntechnischen Aufwand, der erforderlich ist, um eine Krone dem natürlichen Vorbild durch Verblendung immer ähnlicher zu machen. Quasi „unsichtbare“ Kronen sind in vielen Fällen möglich, haben aber einen entsprechend höheren Preis.

Vollgusskrone

Vollgoldkrone. Bild: MDZ. Vollgusskronen sind Kronen, die vollständig aus metallischen Materialien (Gold- oder NEM-Legierungen oder auch Titan) bestehen. Sie sind sehr stabil und halten lange. Die Herstellung erfolgt im zahntechnischen Labor im Gussverfahren. Sie werden aus ästhetischen Gründen in der Regel nur im Backenzahnbereich verwendet (Regelversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse).

Die Vollmetallkrone ist die einfachste Kronenform, die bei gutem Randschluss den Zahn optimal schützt und seine Kaufunktion wieder herstellt. Bei der Auswahl des Metalls sollte auf die Verträglichkeit geachtet werden: Hochgoldhaltige Legierungen haben sich im Allgemeinen gut bewährt.

 

Verblendkrone

Eine Verblendkrone ist eine Metallkrone (Gold, NEM oder Titan) mit einer zahnfarbenen Deckschicht. Diese Deckschicht (Verblendung) kann aus Keramik oder hochwertigen Kunststoffmaterialien bestehen. Die Verblendung verkleidet entweder nur die sichtbare Seite des Zahnes (Teilverblendung) oder alle Seiten des Zahnes, die Kaufläche eingeschlossen (Vollverblendung). Die Verblendkrone ist die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen für die Frontzähne und die kleinen Backenzähne (im Oberkiefer bis inklusive des Zahnes 5, im Unterkiefer bis inklusive des Zahnes 4).

Kunststoffmaterialien nutzen sich stärker ab, es lagert sich gerne Belag auf diesen Oberflächen ab und sie können allergische Reaktionen auslösen. Vorteile sind die günstige Herstellung und die Möglichkeit, Beschädigungen an der Verblendschicht im Mund reparieren zu können. In ästhetischer Hinsicht erreichen Kunststoffverblendungen nicht das Niveau von Verblendungen mit Keramikmaterial.

Keramikverblendungen sind ästhetisch hochwertig und biologisch gut verträglich. Sie sind allerdings in der Herstellung teurer als Kunststoffverblendungen und wenn es  zu Keramikabplatzungen kommt, sind diese im Mund nur sehr aufwändig zu reparieren.

Sollen Kronen komplett verblendet werden, wird nur eine Metallkappe hergestellt, auf die anschließend Keramik aufgebrannt wird. Voraussetzung ist, dass ausreichend Platz für diesen Verbund aus Metall und Keramik besteht. In ungünstigen Bissverhältnissen kann es vorkommen, dass für die Verblendung der Kaufläche einer Krone zuwenig Platz vorhanden ist. Dann sollte auf die Kauflächenverblendung besser verzichtet werden, weil es ansonsten zu Abplatzungen der Keramik kommen kann. Dasselbe gilt für Patienten, die sehr stark mit ihren Zähnen knirschen. Auch in diesen Fällen kann es zu Abplatzungen der Verblendung kommen.

Stiftaufbauten

Wenn ein Zahn so stark zerstört ist, dass am natürlichen Zahn keine Krone mehr zu befestigen ist, kann im Wurzelkanal des Zahnes ein aus Metall gegossener Stiftaufbau in den Wurzelkanal eingepasst werden, auf dem die Krone befestigt werden kann. Gerade bei kleinvolumigen Zahnwurzeln besteht aber die Gefahr von Wurzellängsbrüchen (Wurzelfrakturen), so dass dieses Verfahren zugunsten von elastischeren Stiften und adhäsiven Kompositaufbauten immer mehr verlassen wird.

Vollkeramikkronen

Soll bei der Anfertigung einer Krone völlig auf die Verwendung von Metall verzichtet werden, bieten sich die modernen Hochleistungskeramiken als Material für das Kronengerüst an.

Vollkeramikkrone (rechts): der Unterschied zum natürlichen Zahn (links) ist nicht erkennbar. Bild: MDZ.

Vollkeramikkrone (rechts): der Unterschied zum natürlichen Zahn (links) ist nicht erkennbar.

Diese Gerüste werden zumeist computerunterstützt aus industriell gefertigter Keramik (Zirkondioxid) gefräst und anschließend mit Dentalkeramik verblendet. Diese Gerüste müssen sehr präzise designt werden und weisen eine extreme Festigkeit auf und lassen im Gegensatz zu Metallgerüsten teilweise das Licht diffundieren, was der gefürchteten Schattenbildung im Bereich des Kronenrandes vorbeugt und ein natürlicheres Erscheinungsbild der Krone ermöglicht. Gerade bei Frontzahnkronen wirkt sich dieser Effekt sehr ästhetisch aus. Auch bei dieser Kronenform muss zirkulär ausreichend Platz für die Keramikwerkstoffe vorhanden sein. Der Zahnarzt muss im Einzelfall entscheiden, ob eine derartige Krone an einem besonders kleinen Zahn überhaupt angewendet werden kann.

CAD/CAM-gefräste Kronen

Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung können mittlerweile auch Kronen computerdesignt und -gefräst werden. Das ist sowohl im zahntechnischen Labor oder in Fräszentren, aber auch mit speziellen Fräsmaschinen in manchen Zahnarztpraxen möglich. Dabei kommen verschiedene Arten von Keramik zum Einsatz. Diese Entwicklung steht noch am Anfang, hat aber hohe Zuwachsraten. Werden Kronen komplett nur aus Zirkonkeramik gefräst, müssen noch ästhetische Abstriche gemacht werden, die Industrie arbeitet aber auch hier an immer zahnähnlicherem Aussehen, dieses Material ist aber gerade für Patienten, die mit den Zähnen knirschen und pressen, geeigneter.

Kosten vorher klären!

Kosten für die zahnfarbene Ausführung von Kronen, die über die Begrenzungen der Regelversorgung hinausgehen - also Zähne im Backenzahnbereich betreffen, muss der gesetzlich versicherte Patient selber tragen. Die Beihilfe und auch manche privaten Versicherer sehen ebenfalls Einschränkungen der Kostenerstattung für umfangreiche Verblendungen vor. Der Patient sollte also im Beratungsgespräch mit seinem Zahnarzt genau abwägen, welche Ausführung der Krone er wünscht und sich die entsprechenden Kosten genau ausrechnen lassen.

Der gesetzlich versicherte Patient hat seit dem 01.01.2005 bei der Versorgung mit einer Krone immer den gleichen Anspruch auf einen Festzuschuss seiner Krankenkasse, kann dann aber selbst entscheiden, welche Ausführung er unter den gegebenen medizinischen Voraussetzungen wünscht und zahlt dann die entsprechenden Mehrkosten, die der Zahnarzt vorher mit ihm vereinbart.



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