Vom ersten Zahn bis zur Volljährigkeit werden in den Zahnarztpraxen spezielle Vorsorgemaßnahmen angeboten, die helfen sollen, die Zähne der heranwachsenden Generation möglichst gesund zu erhalten. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Frühuntersuchung bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (FU) und der Individualprophylaxe vom 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (IP).



17.02.2026
Gelbes Heft ab 1. Januar 2026 mit Frühuntersuchungen für Kleinkinder ab dem 6. Monat
Ab dem 1. Januar 2026 sind in dem Ihnen bereits gut bekannten gelben Vorsorgeheft zur Gesundheitsförderung Ihrer Kleinen auch die zahnärztlichen Frühuntersuchungen Z1 - Z6 aufgenommen worden.
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