2012 ist eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ in Kraft getreten. Hierin wird gesetzlich geregelt, wie zahnmedizinische Leistungen abzurechnen sind. Die GOZ ist die Abrechnungsgrundlage der Zahnärzte für Privatpatienten, Beihilfeempfänger und gesetzlich Versicherte, sofern diese private Leistungen in Anspruch nehmen.
Egal, wie ein Patient versichert ist, die Erstattung der nach GOZ abgerechneten Behandlungskosten ist nicht in jedem Fall sicher gestellt.
In jedem Fall ist anzuraten, sich im Vorfeld der Behandlung einen genauen Überblick über die zu erwartenden Behandlungskosten incl. der Kosten für die Zahntechnik vom Zahnarzt geben zu lassen und diesen dem Kostenerstatter zur Bearbeitung einzureichen.
Die privaten Krankenversicherungen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten eine definitive Kostenzusage zu erteilen, damit jeder Versicherte genau im Vorfeld der Behandlung weiß, welche Selbstbehalte zu erwarten sind. Auch Beihilfepatienten sollten darauf drängen.
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