Im Zahnersatzbereich zahlt die Krankenkasse je nach vorliegendem Befund einen festen Zuschuss - den so genannten Festzuschuss -.
Der Festzuschuss steigert sich je nach dem, wie lange das Bonusheft lückenlos den regelmäßigen Zahnarztbesuch nachweist.
Auch für die Regelleistung muss der Patient einen Eigenanteil ( ca. 50% der Regelleistung) zahlen.
Bei Vorliegen eines Härtefalls wird der doppelte Festzuschuss von der Krankenkasse bewilligt.
Der Festzuschuss bezieht sich ausschließlich auf den vorliegenden Zahnbefund und ist völlig unabhängig von der Art der Versorgung, er wird zu einfachem wie zu komfortablem Zahnersatz in gleicher absoluter Höhe gewährt.
Auch zu früher ausgeschlossenen Leistungen wie Implantaten statt einer Brücke wird heute ein Festzuschuss gewährt. Mit dieser Regelung wurde die Wahlfreiheit des Patienten in Bezug auf seine Zahnersatzversorgung gestärkt.
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