Die Früherkennungsuntersuchungen werden vom Zahnarzt für Kinder zwischen dem 30. und dem 72. Lebensmonat (2 1/2 bis zum vollendeten 6. Lebensjahr) durchgeführt. Diese Untersuchungen können in diesem Zeitraum höchstens dreimal zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Zwischen den einzelnen Untersuchungen müssen mindestens 12 Monate liegen.
In zahnärztlichen Kinderpässen können die Frühuntersuchungen dokumentiert werden. Die meisten Zahnärzte halten einen solchen oder je nach Bundesland ähnlichen Pass vor.
Fragen Sie Ihren Zahnarzt danach!
copyright by MDZ 2021 - Impressum