welche gesetzliche Krankenkasse erstattet PZR?

Der Wert und gesundheitliche Nutzen der zahnärztlichen Individualprophylaxe wurde für Kinder und Jugendliche in außergewöhnlich guter Weise nachgewiesen. Die Häufigkeit von Karieserkrankungen ist massiv zurückgegangen. Aber wie sieht es mit der Individualprophylaxe und der Kostenerstattung für die regelmäßige professionelle Zahnreinigung PZR bei Erwachsenen aus? Welche gesetzlichen Krankenkassen übernehmen anteilige Kosten? mehr lesen

... und wenn ich nicht aufhören kann?

Immerhin 27 % der Bevölkerung raucht. Wenn Sie dazu gehören, kann man Ihnen nur empfehlen, sich einer Rauchentwöhnungstherapie zu unterziehen und sich professionelle Hilfe zur Abgewöhnung des Rauchens zu bedienen. Heroische Entschlüsse, das Rauchen aus eigener Kraft aufzugeben, enden häufig bei der nächsten Stressattacke. Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre Zahnarztpraxis oder kontaktieren Sie das Internet, um sich zu informieren, welche Unterstützungsmöglichkeiten an Ihrem Wohnort geboten werden. Professionelle Hilfe ist besser als ein Rückfall.

Die Behandlung entzündlicher Zahnbetterkrankungen ist bei Rauchern deutlich weniger erfolgreich als bei Nichtrauchern. Auch regenerative Therapien weisen schlechtere Ergebnisse auf.
Raucher, die mehr als 20 Zigaretten am Tag rauchen, werden in eine hohe Risikogruppe eingestuft, für die ein Recall-Intervall zur klinischen Betreuung von 3 Monaten empfohlen wird.

Tabakbedingte Zahnverfärbungen lassen sich im Rahmen der professionellen Zahnreinigung einigermaßen gut entfernen, wenn auch berücksichtigt werden muss, dass allzu häufiges und erforderlicherweise auch intensives Polieren der Zähne über die Zeit einen gewissen Materialabtrag bedeutet, der sich gerade im Wurzelbereich zu Komplikationen wie empfindlichen Zahnhälsen ausweiten kann.

Die tief in den Schmelz "eingebrannten" Nikotinverfärbungen können durch Bleaching entfernt oder gemildert werden. Das empfiehlt sich besonders, wenn man das Rauchen einstellt oder wenn Kronen angefertigt werden sollen, damit diese nicht dem gelben "Rauchton"! angepasst werden müssen. Verblendungen von Kronen lassen sich im Nachhinein nämlich nicht aufhellen. Am effektivsten sind Bleachinganwendungen in der Zahnarztpraxis, die unter Indikationsstellung und Kontrolle des Zahnarztes erfolgen. In der Zahnarztpraxis kann mit höheren Konzentrationen des Bleachingmaterial gearbeitet werden als in den frei verkäuflichen Produkten zulässig ist.

Rauchen verstärkt nicht nur entzündliche Zahnbetterkrankungen und verfärbt die Zähne sondern verursacht auch unangenehmen Mundgeruch. Der Mundgeruch wird häufig mit Lutschbonbons, die starke ätherische Inhaltsstoffe enthalten, bekämpft. Beim Gebrauch solcher Lutschpastillen oder Bonbons sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass diese zuckerfrei sind. Anderenfalls wird zusätzlich die Kariesgefährdung auch noch erhöht.



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