Versteigerungen im Internet
Das E-bay-Fieber hat auch vor der Zahnbehandlung nicht Halt gemacht. So können Patienten ihren Heil- und Kostenplan im Internet an den billigsten Zahnarzt „versteigern".
- Solche Angebote werden von Zahnärzten abgegeben, ohne den Patienten, den speziellen Erkrankungsstand seiner Zähne oder des Zahnfleisches zu kennen, ohne seine Bissverhältnisse etc. zu kennen. Solche Praktiken sind eindeutig als unseriös zu bewerten.
Zahnbehandlung ist keine Ware, sondern eine hochqualifizierte medizinische Dienstleistung, die ein hohes Maß an Verantwortlichkeit seitens des Behandlers und ein ebenso hohes Maß an Vertrauen seitens des Patienten voraussetzt.
Zahnersatz zum Nulltarif beim Zahn-DiscounterMit dem Schlagwort „Nulltarif" werden falsche Vorstellungen geweckt. Das Angebot erstreckt sich meist nur auf Zahnersatz-Regelleistungen bei Anfertigung der Zahntechnik im Billiglohn-Ausland.
- Erfahrungsgemäß wird aber nur in den aller seltensten Fällen vom Patienten auf jegliche zusätzliche Leistung - und sei es nur die Vollverblendung einer Krone verzichtet. Sobald aber vom Patienten zusätzliche Leistungen gewünscht werden, schlagen diese Kosten auch zu Buche und es geht nicht mehr zum „Nulltarif".
Das Importieren von Zahnersatz aus dem Ausland steht jedem Zahnarzt offen, d.h. der interessierte Patient kann seinen eigenen Zahnarzt nach dieser Möglichkeit fragen und braucht keinesfalls zum Discounter zu wechseln.